Logaplus-Solarpaket S83
zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit Frischwasserstation Logalux FS, Pufferspeicher Logalux PNR750
und Logasol SKR10 CPC in einer Reihe nebeneinander, für Aufdachmontage auf
Pfannen-/Ziegeldach, bestehend aus:
8 Vakuumröhrenkollektoren Logasol SKR10
CPC als komplett montiertes Modul mit
6 Vakuumröhren aus Borosilikat-Glas,
beschichtetem, alterungsbeständigen
CPC-Spiegel sowie anthrazitfarbenem
Sammler-Gehäuse.
Bruttofläche: 1,22 m2
Aperturfläche: 0,98 m2
Kollektorinhalt: 0,85 l
Gewicht: 18 kg
Abmessungen
Breite: 624 mm
Höhe: 1947 mm
Tiefe: 85 mm
Durch die trockene Anbindung der Röhren ist jede einzelne Röhre ohne Entleerung der Anlage austauschbar.
7 Zwischenspiegel-Sets für die Lücken
zwischen 2 SKR10 CPC
1 Anschluss-Set Aufdach SKR10 CPC mit 2
flexiblen Anschlussrohren ca. 1 m lang
mit Klemmringverschraubungen für 18er
Kupferrohr, 2 Verschlusskappen sowie
Verbindungsmaterial
1 Aufdach-Grundset für 2 SKR10
2 Aufdach-Erweiterungssets für 3 SKR10
4 Sets mit je 4 verstellbaren Dachhaken
für die Montage von SKN, SKS und SKR
auf Dächern mit Pfannen-, Ziegel- oder
Biberschwanzeindeckung
1 Frischwasserstation Logalux FS/2 mit
Hocheffizienzpumpe zur hygienischen
Warmwasserbereitung im Durchfluss,
Zirkulationspumpe (Zubehör) nachrüstbar
Zapfleistung: 22 l/min
bei Warmwassertemperatur: 45 C
und Vorlauftemperatur: 60 C
1 Pufferspeicher Logalux PNR750.6 E-C in
stehender zylindrischer Stahlblechausführung, temperatursensible Rücklaufeinspeisung, großer eingeschweißter
Glattrohr-Wärmetauscher zur Einbindung
einer Solaranlage, Muffe für den Einbau eines Elektro-Heizeinsatzes sowie
Klemmlaschen für Fühlermontage. Wärmeschutz aus 80 mm PU-Hartschaum (Segmente abnehmbar) mit Folienmantel auf
5 mm Weichschaumunterlage.
Abmessungen inkl. Wärmeschutz
Höhe: 1820 mm
Durchmesser: 960 mm
Gewicht: 162 kg
1 Solarstation Logasol KS0110 mit integriertem Solarmodul SM200 und Hocheffizienzpumpe, inklusive Ausdehnungsgefäß Logafix 50 Liter mit Anschlusszubehör
5 Solarfluid LS, 10 Liter
1 Vorschaltgefäß 6 Liter
EU-RICHTLINIE FÜR ENERGIEEFFIZIENZ
Energieeffizienzklasse
Solarspeicher: C
Jährl. nichtsolarer Wärmebeitrag
für Lastprofil M: Jährl. nichtsolarer Wärmebeitrag
für Lastprofil L: Jährl. nichtsolarer Wärmebeitrag
für Lastprofil XL: Jährl. nichtsolarer Wärmebeitrag
für Lastprofil XXL: Leistungsaufnahme der Solarpumpe: 15,0 W
Leistungsaufnahme im
Bereitschaftszustand: 2,00 W
Jährlicher Hilfsstromverbrauch: 48 kWh
Kollktor-Aperturfläche: 7,84 m2
Kollektorwirkungsgrad: 61 %
Linearer Wärmedurchgangskoeffizient: 0,78 W/(m2 K)
Quadratischer Wärmedurchgangskoeffizient: 0,012 W/(m2 K2)
Einfallswinkel-Korrekturfaktor: 1,00
Warmhalteverlust Speicher: 117,0 W
Speichervolumen: 745,0 l
Hersteller: Bosch Thermotechnik GmbH, Sophienstraße 30-32, 35576 Wetzlar, Deutschland, www.buderus.de
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Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden ist die Erstinbetriebnahme, Montage, Wartung, Inspektion sowie Instandsetzung nur von autorisierten Fachbetrieben (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Installation von Elektrogeräten mit einem Anschluss von 230 Volt /400 Volt nicht-steckerfertig ist von eingetragenen Fachbetrieben vorzunehmen. Installation von Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12kW ist eine Zustimmung des Örtlichen Netzbetreibers einzuholen.
Bitte beachten vor der Installation und Montage die Hersteller Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie die Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten.
Bei Wärmeerzeugern ist unbedingt darauf zu achten, dass allein für diese Heizung nur zugelassene Abgastechnik zur Verwendung kommt. Zu einer bestimmungsgemäßen Verwendung gehören die Einhaltung der Hersteller Einbau, Inspektions- und Wartungsunterlagen.
Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur durch ein autorisierte Fachbetriebe (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) auszuführen werden!
Achtung - Wichtige Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung:
Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist.
Die Beratung ist von einer fachkundigen Person nach § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 durchzuführen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellen bis zum 1. Januar 2024 Informationen zur Verfügung, die als Grundlage für die Beratung zu verwenden sind.
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